Allgemeine Geschäftsbedingungen der ghd GmbH (Vermietung &
Service) für den Geschäftsbereich Vermietung
in der Fassung vom 12. November 2024
1.
ghd GmbH - nachstehend ghd genannt- schließt diesen Vertrag im
Namen, für Rechnung und in Vollmacht des Eigentümers ab. ghd
selbst ist also nur Vermittler und vom Eigentümer bevollmächtigt, in
seinem Namen und für seine Rechnung alle im Zusammenhang mit
dem Abschluss und der Abwicklung des Mietvertrages erforderlichen
und zweckmäßigen Erklärungen abzugeben und zu empfangen sowie
alle Forderungen aus diesem Vertrag gegen den Mieter geltend zu
machen.
2.
Stornierung
Mit einer mündlichen, fernmündlichen oder schriftlichen (auch E-Mail)
Unterkunftsreservierung haben Sie mit uns als Ihrem Gastgeber einen
rechtsgültigen Mietvertrag abgeschlossen. Es gelten die Bestimmun-
gen des befristeten Mietvertrages aus dem BGB (bürgerlichen
Gesetzbuch).
•
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unter-
kunft bestellt und zugesagt ist.
•
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet beide Par-
teien zur Erfüllung des Vertrages und kann nicht einseitig, d.h.
ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners gelöst werden.
•
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unter-
kunft dem Gast Schadenersatz zu leisten oder eine Ersatzunter-
kunft anzubieten.
•
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertragli-
chen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der
vom Vermieter ersparten Aufwendungen: die Einsparungen betra-
gen gemäß der Internationalen Hotelordnung bei Ferienwohnun-
gen 10%.
•
Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in
Anspruch genommene Unterkünfte nach Möglichkeit anderweitig
zu vermieten; bis zur Weitervermietung jedoch haftet der Gast wie
im vorhergehden Punkt aufgezeigt.
•
Der Gast wird umgehend auf seine Verpflichtung hingewiesen,
evtl. Ausfallkosten zu übernehmen; erst nach Ablauf des stornier-
ten Buchungszeitraumes werden dem Gast die Kosten in
Rechnung gestellt.
•
Von der Entrichtung der Miete und der Buchungsgebühr wird der
Mieter nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass er durch einen
in seiner Person liegenden Grund z.B. Erkrankung, Verhinderung
aus beruflichen oder familiären Gründen, nicht anreisen kann. Ein
Rücktritt von einer bestätigten Reise muss schriftlich erfolgen.
•
Benennen Sie uns keinen adäquaten Ersatzmieter, berechnen wir
Ihnen bei einem Vertragsrücktritt
- bis 42 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag 30 % des Mietbe-
trages
- ab dem 42. Tag vor dem vereinbarten Anreisetag 100 % des
Mietbetrages.
Treten Sie Ihre Reise zu einem späteren Zeitpunkt an oder beenden
Sie Ihren Aufenthalt vor dem vereinbarten Termin, berechnen wir
Ihnen ebenfalls 100 % des im Mietvertrag festgeschriebenen Betra-
ges. Für den Fall von ersparten Aufwendungen (regelmäßig 10% des
Mietzinses) sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung
werden diese angerechnet. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen
eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Entsprechende
Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer Hausversicherung.
•
Im Falle einer Stornierung berechnen wir eine Bearbeitungsge-
bühr in Höhe von 50,00 EUR, die in Abzug von der Rückerstattung
erfolgt
3.
Buchungsbestätigung
Mit Abschluss eines Mietvertrages und dem Eingang einer Anzahlung
von 30 % des endgültigen Rechnungsbetrages ist die Ferienwohnung
für Sie reserviert. Sie erhalten dann eine schriftliche Buchungsbestä-
tigung von uns. Für den Fall, dass zwischen Mietvertragsabschluss
und Anzahlung mehr als 10 Tage (Stichtag ist die Buchungsbestäti-
gung) liegen, behält sich der Vermieter ein Rücktrittsrecht vor.
4.
Kaution
Der Vermieter/ghd behält sich vor eine Mietkaution, spätestens mit
der Restzahlung, vor Urlaubsantritt, oder vor Ort bei der Übergabe der
Wohnung zu erheben. Die Rückzahlung erfolgt nach Rückgabe der
Ferienunterkunft innerhalb eines Zeitraumes von 4 Wochen, oder
direkt bei der Abnahme/Abreise. Ein Einbehalt erfolgt in den Fällen in
denen der Mieter seine Obhutspflicht verletzt.
5.
Bezahlung
Überweisen Sie bitte die restlichen 70 % des Rechnungsbetrages bis
spätestens 42 Tage vor Ihrem Urlaubsantritt auf unser Konto. Erfolgt
der Vertragsabschluss innerhalb 42 Tagen vor dem Anreisetag, über-
weisen Sie bitte umgehend den gesamten Mietbetrag auf das
angegebene Konto. Die Kosten für Strom, Wasser, Heizung sind im
Mietpreis enthalten.
6.
An- und Abreise
Das Mietobjekt steht dem Mieter am Tag der Anreise ab 16.00 Uhr zur
Verfügung. Am Tag der Abreise muss das Objekt bis 10.00 Uhr
geräumt sein.
ghd stellt dem Mieter ein gereinigtes Mietobjekt in ordnungsgemäßem
Zustand zur Verfügung. Der Mieter hat unverzüglich, spätestens am
1.Tag, nach Einzug eventuelle Mängel (Schäden, des Reinigungszu-
standes etc.) an ghd zu melden. Anderenfalls gehen wir davon aus,
dass Sie das Ferienobjekt zu Ihrer vollen Zufriedenheit vorgefunden
haben.
7.
Belegung
Die Aufnahme zusätzlicher Personen ist uns unverzüglich anzuzeigen
und nur bis zu der auf der im Mietvertrag angegebenen maximalen
Personenbelegungszahl zulässig sowie mit einem zusätzlichen Miet-
zins von 25,00 € pro Person und Nacht zu vergüten. Im Übrigen darf
das Mietobjekt nicht an Dritte vermietet oder sonst entgeltlich oder
unentgeltlich überlassen werden. Für den Fall eines Verstoßes gegen
vorstehende Bestimmungen ist der Eigentümer zur außerordentli-
chen fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt.
8.
Schlüssel-Rücknahme/Ausgabe
Die Wohnungsübergabe erfolgt durch eine Bevollmächtigte von ghd.
In Ausnahmefällen und verspäteter Anreise (nach 18:00 Uhr) wird der
Schlüssel am Objekt hinterlegt. Die Schlüsselübergabe erfolgt nur
nach kompletter Zahlung der Miete. Bei Abreise sind alle Schlüssel
wieder bei der Bevollmächtigten abzugeben oder – falls vereinbart -
im zur Wohnung gehörenden Briefkasten einzuwerfen! Bitte klären
Sie evtl. Fragen hinsichtlich der Schlüsselübergabe während der
Geschäftszeiten und vor Ihrer Anreise.
9.
Haftung des Mieters
Der Mieter hat das Mietobjekt und das darin befindliche Inventar
pfleglich zu behandeln. Für Schäden, die während der Mietzeit entste-
hen, haftet der Mieter; vorstehende Schäden sind sofort zu melden.
10.
Haustiere
Haustiere sind generell nicht gestattet. Wir bitten Sie dringend, sich
an diese Vorgaben zu halten, da diese Mietobjekte auch an Allergiker
vermietet werden, denen wir ausdrücklich zusichern, dass sich hierin
keine Haustiere aufgehalten haben. lm Falle der Zuwiderhandlung dro-
hen uns und Ihnen erhebliche Schadensersatzansprüche.
11.
Nichtraucherobjekte
Bei Buchung eines Nichtraucherobjektes darf in dem Mietobjekt nicht
geraucht werden.
12.
Gästekarten
Die Gästekarten werden von ghd ausgestellt und sind auch vor Ort zu
bezahlen bzw. werden mit der Mietzahlung vorab in Rechnung gestellt.
Bei Verlust erheben wir eine Gebühr von € 20,00.
13.
Auszug
Bei Auszug ist das Mietobjekt besenrein zu hinterlassen. Der Kühl-
schrank ist zu leeren, abzustellen und zu öffnen. Das Geschirr ist zu
reinigen und der Hausmüll ist in die Müllschlucker bzw. Mülleimer zu
bringen. Alle Fenster und Türen sind zu schließen. Soweit diese Vorga-
ben nicht eingehalten werden, müssen wir uns die Geltendmachung
zusätzlicher Reinigungskosten vorbehalten
14.
Obhutspflicht des Mieters
Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln, insbesondere
regelmäßig zu belüften und von Ungeziefer freizuhalten. Der Mieter
haftet für Schäden, die- durch Verletzung der ihm obliegenden
Obhuts- und Sorgfaltspflichten – schuldhaft von ihm, durch von ihm
betriebene Geräte (z.B. Elektrogeräte), von seinem Erfüllungsgehilfen
oder von Personen, die sich mit Wissen und Wollen des Mieters in der
Mietsache aufhalten, verursacht werden. Der Vermieter tritt schon
jetzt seine Ansprüche gegen den Verursacher solcher Schäden in dem
Umfang an den Mieter ab, in dem der Mieter dem Vermieter Ersatz
leistet. Der Mieter verpflichtet sich, bei der Nutzung der Ferienwoh-
nung auch Rücksicht auf die Grundstücksnachbarn zu nehmen. Wir
empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung auf die
sogenannte „Hotelklausel“ zu achten, da nur bei Bestehen dieser Klau-
sel ein verursachter Schaden ersetzt wird.
15.
Internet
Die Gäste können in allen Wohnungen einen DSL-Internetzugang über
WLAN nutzen. Hier handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung,
also keine im reiserechtlichen Sinne zugesicherte Eigenschaft der
Ferienwohnung. Mietminderung kann demnach bei Ausfall der Anlage
oder Teilen derselben oder auch eines Routers nicht geltend gemacht
werden. Sie sind verpflichtet, jedwede rechtswidrige Handlung zu
unterlassen und keine rechtswidrigen Inhalte aufzurufen. Für den Fall
des Verstoßes hiergegen, haften Sie für alle Folgen und stellen uns
und den Vermieter diesbezüglichen Ansprüchen frei. Soweit Sie
gegen diese Pflichten verstoßen, haften Sie uns bzw. dem Vermieter
des Mietobjekts auf Schadensersatz. Sie stellen ghd und den Vermie-
ter von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einem Verstoß
gegen die vorstehenden Pflichten oder aus dem Gesetz ergeben.
16.
Haftungsausschluss
•
Wir haften nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen, sowie für
sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässi-
gen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Satz 1 gilt entspre-
chend für Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen von uns. Sonstige Schadensersatzansprüche
sind ausgeschlossen.
•
Die im Mietvertrag angegebene Gesamtfläche des Mietobjekts
entspricht der Summe der Grundflächen sämtlicher Räume des
Mietobjektes (sog. Fußleistenmaß).
17.
Höhere Gewalt
Der Vermieter kann den Vertrag in Fällen von höherer Gewalt oder
sonstigen nicht voraussehbaren Ereignissen wie Wasser-, Sturm-,
Brandschäden etc. kündigen. Sollte aufgrund dieser Umstände das
angemietete Objekt nicht verfügbar sein, erklärt sich der Mieter mit
einem gleichwertigen Ersatzmietobjekt, sofern verfügbar, einverstan-
den.
18.
ghd stellt dem Mieter ein gereinigtes Mietobjekt in ordnungsge-
mäßem Zustand zur Verfügung. Der Mieter hat unverzüglich,
spätestens am 1.Tag, nach Einzug eventuelle Mängel (Schäden, des
Reinigungszustandes etc.) an ghd zu melden, damit wir Abhilfe schaf-
fen können. Übliche Reparaturzeiten sind zu akzeptieren. Anderenfalls
gehen wir davon aus, dass Sie das Ferienobjekt zu Ihrer vollen Zufrie-
denheit vorgefunden haben.
19.
Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Onlinestreit-
schlichtung (OS) bereit: Der Vermieter ist nicht bereit, an Streit-
schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen.
20.
Sonstiges
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages ein-
schließlich dieser Bedingungen sollen aus Beweisgründen schriftlich
vereinbart werden. Sollten einzelne Regelungen des Mietvertrages
einschließlich dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, blei-
ben die Bestimmungen im Übrigen wirksam. An die Stelle der
unwirksamen Regelung soll die gesetzliche Vorschrift treten. Der
Erfüllungsort ist der Standort der Ferienwohnung.
Der Gerichtsstand ist Gießen